Nach dem Willen des Senats sollen Apotheken Informationen an andere Heilberufler, Wissenschaftler, Gesundheitsbehörden, Transplantationszentren und Leichenbeschauer weitergegeben werden dürfen. Sogar Arbeitgeber und Krankenversicherer sollen demnach Zugriff auf die sensiblen Daten haben. Pharmafirmen und Marketing-Agenturen sollen nur unter bestimmten Auflagen und im Zusammenhang mit der jeweiligen Therapie erhalten..........
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Text-Nr.: 004:05:08 Medizin/Gesundheit
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