(mah/ace) Hamburg/Berlin, 04.07.2008 - Kusch und kein Ende der Selbstinszinierung: Gestern gab der Hamburger Ex-Senator bekannt, das er zukünftig für die Rechtsberatung Sterbewilliger Gebühren verlangen will. Während dessen prüft der Hamburger Senat, ob er dem Ex-Senator seine Pensionsansprüche aberkennen kann. Dies wäre möglich, wenn ein ausgeschiedenes Mitglied des Senats ein "unwürdiges Verhalten" an den Tag legt. Die umstrittene Aktion von Kusch wird allerdings kein strafrechtliches Nachspiel haben, so die Staatsanwaltschaft.
Gestern äußerte sich zum ersten Mal Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dem Kusch-Skandal. Sie sei "absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sich auch immer daherkommt", so die Kanzlerin in einem Fernseh-Interview. Sie sprach sich dafür aus,, zusätzliche rechtliche Maßnahmen zu überprüfen, um solch Verhalten zukünftig zu unterbinden. Unionsvize Wolfgang Bosbach warb für ein Verbot von gewerbsmäßiger Sterbehilfe. Dem "markabren Umgang Kuschs und anderer sogenannter Sterbehelfer mit alten und kranken Menschen muß ein Riegel vorgeschoben werden", so der Unionspolitiker.
Im ZDF-Morgen-Magazin sprach der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Christof Müller-Busch, von einer "markabren Inszenierung", mit der sich der Sterbehelfer Kusch ins Rampenlicht gestellt habe. Deutliche Worte fand auch der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Er bezeichnet Kusch als "politischen Amokläufer, der aus "tiefsten Narzissmus" die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht habe, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf seine Person zu lenken.
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